banenr_start

Eigenanteil

Wie setzt sich Ihr Eigenanteil zusammen und wer erhält diesen tatsächlich?
Gesetzlich festgelegt ist, dass Sie als Patient, bei Heilmitteln – zum Beispiel Physiotherapie oder Massagen – 10% des Rechnungsbetrages/ der Rezeptkosten selbst tragen müssen.

Die Behandlungskosten sind vertraglich geregelt und variieren je nach Art der Behandlung. 
Hinzu kommt die Rezeptgebühr in Höhe von 10€ pro Rezept.

Somit stellt dieser Betrag keine zusätzliche Einnahme für die Praxis dar oder wird von der Praxis „kaufmännisch“ bestimmt, sondern wird stellvertretend für die Krankenkasse kassiert.

Ähnlich ist es mit einem Eigenanteil für ein Medikament in der Apotheke oder ein orthopädisches Hilfsmittel im Sanitätshaus.

Wie können wir ihnen weiterhelfen?

Boele: 0 23 31 – 39 69 10
Fleyer: 0 23 31 – 62 49 911
info@remedium-hagen.de